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| Verurteilung wegen Mordes an eigener Mutter in Ankum rechtskräftig |
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Der BGH hat die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner
Mutter bestätigt.
Das LG Osnabrück hat den 40-jährigen Angeklagten aus Ankum wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, am 30.04.2007 spontan nach einem Streit seine Mutter auf dem Hof in Ankum mit dem Kleinkalibergewehr seines verstorbenen Vaters erschossen zu haben. Er habe mit seinem Handeln lediglich den Hof retten wollen. Der Verteidiger, der in seinem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke verneint hatte, hatte daher wegen Totschlags eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Das LG Osnabrück hat entschieden, dass der Angeklagte beim Erschießen seiner Mutter aus zwölf Meter Entfernung deren Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt und damit heimtückisch gehandelt habe. Seine Mutter habe sich keines Angriffs durch ihren Sohn versehen. Der BGH hat dieses Urteil in vollem Umfang bestätigt und die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Nach Auffassung des BGH hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben. Die Verurteilung des Angeklagten ist somit rechtskräftig.
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